AKTUELL: Erdbebenversicherung

Erdbebenschäden sind in der obligatorischen  Gebäudeversicherung nicht oder nur teilweise gedeckt. Nur die Gebäudeversicherung des Kantons Zürich beinhaltet auch eine Erdbebenversicherung. Wer also z.B. im Kanton Baselland einen Erdbebenschaden erleidet, ist nicht versichert.

 

Die AXA bietet eine Erdbebenversicherung mit einem tiefen Selbstbehalt an. Gebäudeschäden infolge eines Erdbebens sind immer gedeckt, unabhängig von der Stärke des Bebens. Dies ist zurzeit das beste Angebot auf dem Markt. Bitte beachten Sie, dass die AXA die Erdbebenversicherung nur anbietet, wenn auch die Wasserschadendeckung für das zu versichernde Objekt bei der AXA abgeschlossen wird.

 

Die Hypothekarkunden der Basellandschaftlichen Kantonalbank kommen in den Genuss einer Erdebenversicherung - allerdings mit einem relativ hohen Selbstbehalt (7.5% des Gebäudewertes, mindestens CHF 25'000)*.

 

Lassen Sie sich jetzt beraten.

 

Kassensturz-Beitrag vom 07.03.2017 zum Thema Erdbebenversicherung

 

*Gegen Aufpreis bietet die BLKB einen reduzierten Selbstbehalt von 2%, mindestens CHF 10'000, an.